Seriöse Beratungsleistung in einer herzlichen Atmosphäre

Die Kernkompetenz unserer Kanzlei ist seit fast 20 Jahren die klassische Steuerberatung für mittelständische Unternehmen und Freiberufler aus unterschiedlichen Branchen sowie Privatpersonen mit ihren individuellen Einkunftsarten.

Besonders die Belange von mittleren und kleineren Unternehmen bedürfen – basierend auf einer steuerlichen Auswertung – einer individuellen betriebswirtschaftlichen Analyse. Wir beraten unterschiedliche Branchen und geben richtungsweisende Informationen, die zu neuen Lösungsansätzen führen. Bei Bedarf unterstützen wir unsere Mandanten auch in der Kommunikation mit Banken, Investoren und Gläubigern.

Unsere Mandanten können von uns weit mehr als die routinemäßige Erledigung ihrer Aufträge erwarten. Wir beraten sie bei allen steuerrelevanten Fragestellungen, finden konstruktive Lösungen für die aktuelle Situation und setzen die abgestimmten Maßnahmen um: kompetent, persönlich, engagiert.

Dabei sind eine herzliche Büroatmosphäre, lebendige Kontakte und seriöse Beratungsleistungen in unserer Kanzlei kein Gegensatz. Auch intern legen wir neben regelmäßigen fachlichen Fortbildungen großen Wert auf eine entspannte gute Stimmung mit einer offenen Kommunikation.

Kundenfreundliche Kalkulation dank effizienter Kanzleistruktur

Die Abrechnung der Erstellung einer Einkommensteuererklärung ist gesetzlich geregelt und erfolgt nach der Steuerberatervergütungsverordnung. Dabei orientieren wir uns bei dem durch die Steuerberaterkammer vorgegebenen Gebührenrahmen für die üblichen Steuerberater-Leistungen am mittleren Faktor.

Doch nicht jede Einkommensteuererklärung lässt sich ausschließlich mit der Vergütungsordnung als Basis berechnen. Das Honorar der Steuerberatung bemisst sich neben dem Gegenstandswert bzw. dem Einkommen auch nach dem Haftungsrisiko und dem erforderlichen Zeitaufwand bzw. dem Umfang der zu bearbeitenden Unterlagen, sowie den persönlichen steuerrechtlichen Verhältnissen: Sind beispielsweise Einkünfte aus Vermietung oder selbständige Einkünfte zu ermitteln? Gibt es etwa eine doppelte Haushaltsführung? Sind Fortbildungs- und Reisekosten angefallen? Sind Kosten für die Kinderbetreuung oder die Pflege von Angehörigen entstanden? Oder liegt ein Auslandssachverhalt vor? Grundsätzlich gilt bei uns: Berechnet wird nur das, was auch in Anspruch genommen wird. Es kommt keine Pauschale zum Ansatz, in der Leistungen enthalten sind, die gar nicht benötigt werden. Und unsere Stundensätze können wir dank unserer effizienten Kanzleistruktur kundenfreundlich kalkulieren.

Das erste Informationsgespräch ohne individuelle Steuerberatung ist selbstverständlich kostenlos und unverbindlich. Bei dieser Gelegenheit lässt sich dann auch die Honorarfrage besprechen.